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   LG Hildesheim, 30.04.1986 - 5 T 247/86   

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LG Hildesheim, 30.04.1986 - 5 T 247/86 (https://dejure.org/1986,4358)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 30.04.1986 - 5 T 247/86 (https://dejure.org/1986,4358)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 30. April 1986 - 5 T 247/86 (https://dejure.org/1986,4358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    aa) Einige Gerichte (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1023; LG Hildesheim Rpfleger 1986, 311; LG Bremen Rpfleger 1988, 373) und ein Teil des Schrifttums (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 73 Rdn. 1; Steiner/Riedel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 8. Aufl., § 73 ZVG Rdn. 2; Mohrbutter/Drischler, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 6. Aufl., Anm. 4 zu 99; Drischler, KTS 1985, 31; Bischoff, Rpfleger 1988, 374) erachten zeitgleich durchgeführte Versteigerungen für zulässig, über deren Zweckmäßigkeit der Rechtspfleger im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens zu entscheiden habe.

    bb) Nach anderer Auffassung ist eine gleichzeitige Durchführung mehrerer Versteigerungen nur ausnahmsweise für örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Grundstücke oder Grundstücksbruchteile im Interesse der Erzielung eines besseren Versteigerungsergebnisses zulässig, wenn eine Verbindung der Verfahren gemäß § 18 ZVG nicht möglich ist (LG Osnabrück Rpfleger 1987, 471; Zeller/Stöber, ZVG, 11. Aufl., § 73 Rdn. 2.7; Storz in Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 73 Rdn. 14; Gerhardt in Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 73 Rdn. 3; Hintzen in Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Rdn. 11.652; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 66 Rdn. 11; Hagemann, Rpfleger 1984, 256, 258; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311, 312; Meyer-Stolte, Rpfleger 1987, 169; Büchmann, ZIP 1988, 825).

    Ein solches Verfahren trägt damit tendenziell eher dazu bei, unverhältnismäßige, auch durch das Gläubigerinteresse nicht mehr gedeckte Eingriffe durch zu geringe Versteigerungserlöse zu vermeiden (dazu: Hagemann, Rpfleger 1984, 256, 258; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 9. Aufl., S. 373).

    Die von dem Beschwerdegericht vertretene gegenteilige Auffassung, dass die Entgegennahme und die Verhandlung über Gebote in einer anderen Sache die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtspflegers zum Empfang von Geboten nicht ausschließt und eine Unterbrechung der Bietzeit gegebenenfalls von den Beteiligten beantragt werden muss, was hier nicht geschehen ist, wird nur vereinzelt vertreten (vgl. LG Hildesheim Rpfleger 1986, 311; AG Düsseldorf Rpfleger 1989, 420).

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    aa) Einige Gerichte (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1023; LG Hildesheim Rpfleger 1986, 311; LG Bremen Rpfleger 1988, 373) und ein Teil des Schrifttums (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 73 Rdn. 1; Steiner/Riedel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 8. Aufl., § 73 ZVG Rdn. 2; Mohrbutter/Drischler, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 6. Aufl., Anm. 4 zu 99; Drischler, KTS 1985, 31; Bischoff, Rpfleger 1988, 374) erachten zeitgleich durchgeführte Versteigerungen für zulässig, über deren Zweckmäßigkeit der Rechtspfleger im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens zu entscheiden habe.

    bb) Nach anderer Auffassung ist eine gleichzeitige Durchführung mehrerer Versteigerungen nur ausnahmsweise für örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Grundstücke oder Grundstücksbruchteile im Interesse der Erzielung eines besseren Versteigerungsergebnisses zulässig, wenn eine Verbindung der Verfahren gemäß § 18 ZVG nicht möglich ist (LG Osnabrück Rpfleger 1987, 471; Zeller/Stöber, ZVG, 11. Aufl., § 73 Rdn. 2.7; Storz in Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 73 Rdn. 14; Gerhardt in Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 73 Rdn. 3; Hintzen in Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Rdn. 11.652; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 66 Rdn. 11; Hagemann, Rpfleger 1984, 256, 258; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311, 312; Meyer-Stolte, Rpfleger 1987, 169; Büchmann, ZIP 1988, 825).

    Ein solches Verfahren trägt damit tendenziell eher dazu bei, unverhältnismäßige, auch durch das Gläubigerinteresse nicht mehr gedeckte Eingriffe durch zu geringe Versteigerungserlöse zu vermeiden (dazu: Hagemann, Rpfleger 1984, 256, 258; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 9. Aufl., S. 373).

    Die von dem Beschwerdegericht vertretene gegenteilige Auffassung, dass die Entgegennahme und die Verhandlung über Gebote in einer anderen Sache die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtspflegers zum Empfang von Geboten nicht ausschließt und eine Unterbrechung der Bietzeit gegebenenfalls von den Beteiligten beantragt werden muss, was hier nicht geschehen ist, wird nur vereinzelt vertreten (vgl. LG Hildesheim Rpfleger 1986, 311; AG Düsseldorf Rpfleger 1989, 420).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.1989 - 3 W 63/89
    "... Die Durchführung gleichzeitig oder auch Ä wie hier Ä "überlappend«, d. h. so terminierter Zwangsversteigerungen, daß das nachfolgende Verfahren vor Abschluß des vorausgegangenen Verfahrens beginnt, durch denselben Rechtspfleger im selben Raum, wird unterschiedlich, zunehmend kritisch beurteilt .., vgl. [u. a.] Hagemann, Rpfleger 1984, 256; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311 [Anmerkung].

    Der Senat ist deshalb mit LG Bremen, Rpfleger 1988, 373 [hier: IV (436) 89 a], und LG Hildesheim, Rpfleger 1986, 311 [hier: IV (436) 79 a], der Auffassung, daß allein aus der gleichzeitigen Versteigerung mehrerer Grundstücke in getrennten Verfahren ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG nicht hergeleitet werden kann.

  • OLG Köln, 08.01.1987 - 2 W 279/86

    Einzelversteigerung; Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Angesichts dessen ist es verfehlt, wenn das LG Hildesheim (Rpfleger 1986, 311 [hier: IV (436) 79 a]) darauf abstellt, ob die gleichzeitige Durchführung mehrerer Versteigerungsverfahren nach dem ZVG ausdrücklich verboten sei.
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